Aus St.Gallen – aktuelle Neuigkeit: Unverständliche Milde der Justiz

Lesenswerter Text zu diesem spannendem Thema aus St.Gallen.

Das St.Galler Kreisgericht steckt eine Mutter, die ihren Sohn jahrelang sexuell missbraucht hat, nicht ins Gefängnis. Das Urteil löst unangenehme Fragen aus. Darf Kindsmissbrauch faktisch ungesühnt bleiben? Eine Analyse von Stefan Schmid.

Es ist wohl das Schlimmste, was einem Kind passieren kann: Ein heute knapp 14jähriger Bub wurde von seiner eigenen Mutter während Jahren sexuell missbraucht. Die Frau hat sich zwischen 2009 und 2013 mehrmals vor den Augen ihres Sohnes befriedigt. Er war damals zwischen sieben und elf Jahre alt. Als der Junge knapp zehnjährig war, musste er seiner Mutter einen Vibrator einführen und sie so befriedigen. Die Frau hat Bilder der Übergriffe hergestellt und diese per E-Mail an ihren indischen Sektenguru gesandt.

Mehr noch: Es tauchten auch Bilder auf, auf denen Kind und Mutter Oralverkehr hatten. Auch diese Bilder teilte sie mit anderen. Kurz und schlecht: Ein gravierender und schockierender Missbrauchsfall.

Man reibt sich die Augen
Umso erstaunter nahmen diese Woche viele das Urteil des St.Galler Kreisgerichts zur Kenntnis. Die Richter sehen davon ab, die Frau hinter Schloss und Riegel zu setzen. 22 Monate bedingt lautet das Verdikt.

Zwei Umstände, so der Gerichtsvorsitzende, rechtfertigten das Urteil. Die Frau sei als Mitglied einer sektenähnlichen Gemeinschaft einer extremem Einflussnahme ausgesetzt gewesen. Der Guru habe im jahrelangen Kontakt den Willen der Frau gebrochen. Und: Die Frau habe seit Januar 2015 – sie sass 40 Tage in Untersuchungshaft – mit den Behörden stets kooperiert und «reinen Tisch» gemacht, sie sei geständig und habe Reue gezeigt. Was sie getan habe, seien «keine Bagatellen, sondern schwere Delikte», sagte der Gerichtsvorsitzende. Das Urteil sei «eine Chance und zugleich eine letzte Warnung für sie»; weitere Straftaten hätten schwere Konsequenzen zur Folge.

Es ist gewiss immer heikel, Justizfälle zu kommentieren. Im Unterschied zu den beteiligten Richtern, den Staatsanwälten und den Verfassern psychiatrischer Gutachten wissen wir Normalsterbliche viel weniger über die Hintergründe der schrecklichen Taten. Wir sassen der Täterin auch nicht gegenüber, wir kennen sie nicht. Auch soll an dieser Stelle nicht der populistische Reflex bedient werden, der hiesigen Justiz generell einen Kuschelkurs und allgemein zu wenig Härte vorzuwerfen.

Dennoch entscheidet in einer Demokratie – und erst recht in einer halbdirekten Demokratie wie der unsrigen – kein Gericht losgelöst von gesellschaftlichen Konventionen, von moralischen Werthaltungen, von politischen Erwartungen der Gesellschaft. Richter müssen in der Lage sein, ihre Urteile so zu begründen, dass sie von einer überwiegenden Mehrheit zumindest nachvollzogen werden können. Eine Justiz, die sich nicht mehr erklären kann, hat auf Dauer ein gravierendes Problem. Stossen Urteile mannigfach auf Unverständnis, steigt der politische Druck zu Extremlösungen. Radikale Vorschläge wie weiland die Verwahrungs- oder die Pädophilen-Initiative gewinnen an Terrain und setzen am Ende den Justizapparat unter Zugzwang. Aus stossenden Einzelfällen wird eine neue Praxis generiert, die Gerichte selbst bei harmlosen Fällen zu scharfen Urteilen drängt.

Der vorliegende Fall gehört nicht in die Kategorie jener, die gut nachvollzogen werden können. Es ist unverständlich, dass jemand, der sein eigenes Kind misshandelt hat, nicht ins Gefängnis wandert. Eine bedingte Strafe ist in den Augen vieler keine richtige Strafe. Die Taten – vom Kreisgericht selber als «schwer» taxiert – bleiben ein Stück weit ungesühnt. Tatsächlich stellt man sich als Laie die Frage, ob so viel Verständnis für die von einem Guru verführte Mutter angebracht ist. Legt uns das Gerechtigkeitsempfinden nicht nahe, nebst der zweifellos wichtigen Frage, wie Täter resozialisiert und «geheilt» werden können, die Tat gleichzeitig angemessen zu bestrafen? Darf Kindsmissbrauch faktisch damit enden, dass Täter nur bedingt verurteilt werden, nur weil sie reuig sind und mit der Staatsanwaltschaft kooperieren? Die St.Galler Richter müssen sich auch die Frage gefallen lassen, ob sie anders entschieden hätten, wäre der Täter ein Mann gewesen.

Das Leiden des Opfers
Die Taten werden nicht ungeschehen gemacht, selbst wenn die Frau ins Gefängnis müsste. Der Bub bleibt möglicherweise ein Leben lang gezeichnet, es könnte ihm schwerfallen, Menschen – insbesondere Frauen – zu vertrauen. Eine traurige Geschichte, die ratlos macht.

stefan.schmid@tagblatt.ch


Klick HIER: zum ganzen Eheringe Report Unverständliche Milde der Justiz

http://www.tagblatt.ch/4725167Unverständliche Milde der Justiz

Hoffentlich gibt es bald wieder einenweiteren Artikel zu diesem Topic.

Leave a comment